Nebenkosten

Vorauszahlung: Der Vermieter legt die Höhe der Vorauszahlung fest.
Hiernach zahlt der Mieter im Vorraus mit dem Mietzins = Kaltmiete einen monatlichen Abschlag. Der Vermieter richtet sich in der Regel nach den in der Vergangenheit. angeffallen Kosten z.B. Abrechnung des Vormieters. Am Ende der Abrechnugsperiode rechner der Vermieter über die tatsächliche angefallenen Kosten ab. Waren die Kosten höher als die Vorrauszahlung, muss der Mieter eine entsprechende Nachzahlug leisten. Umgekehrt hat er ein Guthaben.
Betriebskosten: Die betriebskosten sin im BGB erfasst d.h. rechtliche Grundlage in § 27 II. Berechnungsverordnung (II BV) in Vrbindung mit der Anlage 3 zu § II. BV. Nur die dort aufgeführten Kosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden. Hierzu zählen.

  • laufende öffentliche Lasten: Grundsteuer
  • Kosten der Wasserversorgung
  • Kosten der Entwässerung
  • Heiz- und Wasserkosten
  • Aufzugskosten, wenn vorhanden
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr
  • Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
  • Gartenpflege
  • Hausbeleuchtung
  • Schornsteinreinigung
  • Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Hauswartkosten
  • Antennen und Kabelfernsehen
Die sogenannten warmen Betriebskosten Heiz- und Warmwasserkosten sind in der Heizkostenverordnung = Verrordnung über die Verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwassermkosten geregelt. Danach sind die Heizkosten grundsätzlich verbrauchsabhängig abzurechnen und werden über Zähler erfasst.
Blick über Jena